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Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 31.03.2015
- 922 C 245/13 -
Kein Eintrittsrecht in den Mietvertrag für Ehefrau des verstorbenen Mieters bei fehlendem Lebensmittelpunkt der Eheleute in Wohnung
Vermieter kann Mietvertrag mit Ehefrau als Erbin kündigen
Der Ehefrau des verstorbenen Mieters einer Wohnung steht kein Eintrittsrecht in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 1 BGB zu, wenn die Eheleute seit Jahrzehnten nicht ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatten. In diesem Fall kann der Vermieter das Mietverhältnis mit der Ehefrau als Erbin gemäß § 564 BGB kündigen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar lebte seit 30 Jahren in Mexiko. Dort befand sich die Firma des Ehemanns und der
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 546 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die Vermieterin habe gemäß § 564 BGB das
Kein Eintrittsrecht der Ehefrau in den Mietvertrag
Das Eintrittsrecht der
Kein Schutzbedürfnis der Ehefrau
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2018
Quelle: Amtsgericht Hamburg-St. Georg, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2015, Seite: 937 ZMR 2015, 937
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Dokument-Nr. 25455
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