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Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.08.2014
- 210 C 147/13 -
In hohem Alter befindliche Mieterin hat Anspruch auf Aushändigung eines weiteren Schlüssels für Pflegedienst oder Sohn
Mieterin muss jedoch Kosten für Schlüsselanfertigung tragen
Eine in hohem Alter befindliche Mieterin hat einen Anspruch auf Aushändigung eines weiteren Schlüssels, um damit dem Pflegedienst oder ihrem Sohn den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Die Kosten für die Schlüsselanfertigung hat jedoch die Mieterin zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine betagte Mieterin von ihrem Vermieter einen weiteren Schlüssel ausgehändigt haben, damit der
Anspruch auf Aushändigung eines Zusatzschlüssels für Pflegedienst oder Sohn bestand
Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe angesichts des hohen Alters und der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Anspruch aus
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2015
Quelle: Amtsgericht Gelsenkirchen, ra-online (vt/rb), eingesandt von RA Ernst Georg Tiefenbacher
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Jahrgang: 2015, Seite: 689 WuM 2015, 689
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Dokument-Nr. 19146
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