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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.06.1999
- 33 C 4476/98 - 67 -
Halten von zwei Schäferhunden in 1-Zimmer-Wohnung muss nicht genehmigt werden
Schäden an Wohnung und Ängste der Mitbewohner zu befürchten
Ein Mieter hat gegenüber seinem Vermieter keinen Anspruch auf Genehmigung der Haltung zweier Schäferhunde in einer 1-Zimmer-Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein
Kein Anspruch auf Genehmigung der Hundehaltung
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. war der Ansicht, dass der
Haltung von Schäferhunden in Mehrfamilienhaus problematisch
Darüber hinaus sei nach Auffassung des Amtsgerichts das Halten von zwei Schäferhunden in einem Mehrfamilienhaus unabhängig von der Größe der Wohnung problematisch. Es müsse noch nicht mal eine Lärmbelästigung durch die Hunde ausgehen. Vielmehr genüge es, dass andere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2013
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2000, 569/rb)
- Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013
[Aktenzeichen: VIII ZR 168/12]) - Zulässigkeit einer Hundehaltung in einer Wohnung bestimmt sich nach dem Mietvertrag
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2013
[Aktenzeichen: VIII ZR 329/11]) - Vermieter muss die Haltung eines American Bulldog nicht erlauben
(Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 14.12.2005
[Aktenzeichen: 816 C 305/05])
Jahrgang: 2000, Seite: 569 WuM 2000, 569
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Dokument-Nr. 16610
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