wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.12.2016
32 C 1155/16 (22) -

Nichtbeförderung aufgrund Stornierung des Fluges durch Reiseveranstalter begründet Ausgleichsanspruch

Grund der Nichtbeförderung für Ausgleichsanspruch unerheblich

Für den Ausgleichsanspruch des Fluggastes wegen einer Nichtbeförderung ist es unerheblich, ob die Nichtbeförderung aufgrund einer Annullierung durch die Fluggesellschaft oder einer Stornierung durch den Reiseveranstalter erfolgte. Daher begründet auch eine Flugstornierung durch den Reiseveranstalter einen Ausgleichsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar wurde im Dezember 2015 nicht wie geplant von Marsa Alam (Ägypten) nach Frankfurt a.M. geflogen. Es wurde schließlich mit einem anderen Flug befördert, wodurch das Ehepaar 12 Stunden später als geplant in Frankfurt a.M. ankam. Der Grund für die Nichtbeförderung ist zwischen dem Ehepaar und der Fluggesellschaft streitig. Während das Ehepaar behauptete, der Flug sei von der Fluggesellschaft storniert worden, führte die Fluggesellschaft an, der Flug sei von der Reiseveranstalterin storniert worden. Dafür könne sie nicht verantwortlich gemacht werden. Der Ehemann erhob schließlich für sich und seine Ehefrau Klage auf Zahlung einer Ausgleichsentschädigung.

Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gegen die beklagte Fluggesellschaft ein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen einer Nichtbeförderung zu. Dabei sei es unerheblich, ob die Nichtbeförderung aufgrund einer Annullierung durch die Fluggesellschaft oder einer Stornierung durch den Reiseveranstalter erfolgte.

Grund der Nichtbeförderung für Ausgleichsanspruch unerheblich

Die Unerheblichkeit des Grundes für die Nichtbeförderung sei nach Ansicht des Amtsgerichts bereits an dem Ausschlusstatbestand des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung ersichtlich. Danach könne sich die Fluggesellschaft nur bei Vorliegen einer Annullierung bezüglich des Ausgleichsanspruchs aus der Haftung entziehen. Im Falle einer Nichtbeförderung könne sich das Luftfahrtunternehmen jedoch nicht entlasten. Es bestehe also eine verschuldensunabhängige Haftung. Hierbei sei es unbeachtlich, dass die Vorschrift von Annullierung und nicht von Stornierung spricht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2017
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2017, 79/rb)

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Reiserecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2017, Seite: 79
RRa 2017, 79

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24389 Dokument-Nr. 24389

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24389

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung