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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.12.2016
- 32 C 1155/16 (22) -
Nichtbeförderung aufgrund Stornierung des Fluges durch Reiseveranstalter begründet Ausgleichsanspruch
Grund der Nichtbeförderung für Ausgleichsanspruch unerheblich
Für den Ausgleichsanspruch des Fluggastes wegen einer Nichtbeförderung ist es unerheblich, ob die Nichtbeförderung aufgrund einer Annullierung durch die Fluggesellschaft oder einer Stornierung durch den Reiseveranstalter erfolgte. Daher begründet auch eine Flugstornierung durch den Reiseveranstalter einen Ausgleichsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar wurde im Dezember 2015 nicht wie geplant von Marsa Alam (Ägypten) nach Frankfurt a.M. geflogen. Es wurde schließlich mit einem anderen Flug befördert, wodurch das Ehepaar 12 Stunden später als geplant in Frankfurt a.M. ankam. Der Grund für die
Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gegen die beklagte Fluggesellschaft ein Anspruch auf
Grund der Nichtbeförderung für Ausgleichsanspruch unerheblich
Die Unerheblichkeit des Grundes für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2017
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2017, 79/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 79 RRa 2017, 79
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Dokument-Nr. 24389
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