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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 29.10.2021
- 31 C 288/20 -
Pächter einer Kleingartenzelle muss in Gartenklaube errichteten Ofen mit Edelstahlschornstein entfernen
Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung
Der Pächter einer Kleingartenzelle muss nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg ein in seiner Gartenlaube errichteten Ofen mit Edelstahlschornstein entfernen. Denn eine solche Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Kleingärtner im März 2020 von einem Kleingartenverein eine Kleingartenparzelle nebst
Anspruch auf Entfernung der Feuerstätte
Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Vereins. Ihm stehe ein Anspruch auf
Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung
Der Einbau eines Ofens für feste Brennstoffe mit dem Edelstahlschornstein schaffe die Voraussetzung für eine ganzjährige Nutzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2021
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31172
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