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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 02.10.2014
201C 334/13 -

Stinkende Pferdesalbe: Vermieter darf Mieter wegen extremer Geruchsbelästigung kündigen

Belästigung mit extremen Gerüchen stellt eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung dar

Ein Mieter darf seine Nachbarn nicht mit unerträglichen Gerüchen belästigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermieterin einem 83-jährigen Mieter gekündigt, weil dieser sich seit einigen Jahren mit "Pferdesalbe" pflegt. Der unerträgliche Geruch der Pferdesalbe hatte schon mehrere Nachbarn vertrieben. Diese konnten ihre Balkone, die über der Wohnung des Rentners lagen, nicht nutzen. Auch die 89-jährige Vermieterin selbst litt unter der Pferdesalbe. Sie bekam durch die Salbe Kopfschmerzen und konnte nicht mehr schlafen. Die Vermieterin bat den Mieter vergeblich, Türen und Fenster immer geschlossen zu halten. Letztlich sprach sie die Kündigung aus und verklagte ihren Mieter, der bereits seit 54 Jahren in seiner Wohnung lebte, auf Räumung der Wohnung.

Amtsgericht gibt Räumungsklage statt

Das Amtsgericht Bonn gab der Vermieterin Recht und verurteilte den Mieter zur Räumung der Wohnung. Das Gericht urteilte, dass die extremen Gerüche eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung darstellten und die Kündigung daher gerechtfertigt sei.

Gutachter bestätigt unerträgliche Gerüche

Ein eigens vom Amtsgericht bestellter Geruchsgutachter hatte die Angaben der Vermieterin bestätigt. Der Gutachter stellte fest, dass aus der Wohnung des Mieters unerträgliche Gerüche gekommen seien. Neben der Pferdesalbe habe es auch nach altem Schuhputzzeug und Reinigungsmitteln gerochen. Die Gerüche seien durch das Treppenhaus ins ganze Haus gezogen.

Amtsgericht gewährte lange Räumungsfrist

Das Amtsgericht gewährte dem Mieter eine lange Räumungsfrist von einem Jahr, weil er es wegen seines hohen Alters und seiner Gebrechlichkeit besonders schwer habe, eine neue Wohnung zu finden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2014
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Geruchsbelästigung | Gerüche | Kündigung | Vertragsverletzung
Fundstellen in der Fachliteratur: juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR)
Jahrgang: 2015, Ausgabe: 4, Anmerkung: 2, Autor: Thomas Emmert
jurisPR-MietR 4/2015, Anm. 2, Thomas Emmert

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Dokument-Nr.: 18949 Dokument-Nr. 18949

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Kommentare (4)

 
 
M schrieb am 08.10.2014

Pferdesalbe, Schuhputzzeug und Reinigungsmittel sollen also derartig gestunken haben, das die Nachbarn ihre Balkone nicht mehr nutzen konnten. Mal ehrlich, wersoll das glauben.

Jürgen Kastrau schrieb am 07.10.2014

Jemand mit 83 Jahren und 54 Jahren als Mieter aus die Wohnung zu klagen und auch noch Gehör dafür an einem " Deutschen Gericht " zu finden erinnert mich an vergangene Unrechtsurteile. Liebe Richter Ihr seit großartig in der Bewältigung von Kleinigkeiten ohne Sinn und Verstand aber wie wäre es mal mit Urteilen gegen prügelnde Migranten, Kindesmisshandlern, Kinderpornographieseiten Benutzer, Steuerhinterzieher und anderem kriminellen Gesindel die auch nur im Ansatz das Wort Strafe vermitteln?

Jürgen Kastrau schrieb am 07.10.2014

Ich finde dieses und andere Urteile in dieser Richtung ein Skandal. Benutze ein falsches Reinigungs- oder Pflegemittel und die Kündigung durch dem oder die Vermieter/in bestätigt durch ein " Deutsches Gericht " ist Dir und anderen sicher. Wie weltfremd sind mittlerweile deutsche Richter? Unrechtsbewusstsein scheint Ihnen fremd zu sein. Akten in deutschen Gerichten " stinken " auch weil sie dort teilweise jahrelang unbearbeitet rumliegen. Kann ich jetzt dem Gericht fernbleiben oder dem Gericht kündigen? Tolle Bananenrepublik " made in Germany " .

IWerner Conrad schrieb am 07.10.2014

Ich zweifle den Gutachter in diesem Verfahren an. Ich habe gestern noch mehrere Apotheken aufgesucht und den Geruch der "Pferdesalbe" eruiert.

Alle haben fast keinen oder einen leichten "Mentholartigen" Geruch.

Ich würde gerne wissen, was da tatsächlich gerochen hat.

Außerdem gibt es eine unsaubere Formulierung im Text: "...aus der Wohnung gekommen seien."

War die Wohnungstür offen oder drang der Geruch durch die geschlossene Tür?

Steht das tatsächlich so im Gutachten oder phantasiert der Berichterstatter?

Hinzu kommt die Aussage"..nach altem Schuhputzzeug.." Ich habe viele Jahre bei der Bundeswehr den Geruch von Schuputzzeug aus Spinden gerochen. Das war auch nicht immer neu. Es hat aber nie "gestunken". Und Reinigungsmittel riechen auch nicht unerträglich.

Das ganze scheint mir mal wieder ein bewußtes Unrechtsurteil gegen alte Leute zu sein. Das haben wir bei dem Raucherurteil auch schon gehabt.

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