wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 26.01.2017
21 C 55/16 -

Mieter hat keinen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung der gesamten Wohnung

Unbefugte Ge­brauchs­über­lassung selbst an Familienangehörige oder Lebenspartner rechtfertigt fristlose Kündigung

Dem Mieter steht kein Anspruch auf Zustimmung zu einer Untervermietung der gesamten Wohnung zu. Überlässt er die Wohnung unbefugt selbst Familienangehörigen oder Lebenspartnern, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrags nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter im März 2016 nach erfolgter Abmahnung fristlos gekündigt, weil er seine Ein-Zimmer-Wohnung ohne Genehmigung der Vermieterin einem Dritten überließ. Der Mieter hielt die Kündigung für unzulässig und weigerte sich daher diese zu akzeptieren. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die fristlose Kündigung sei aufgrund der ungenehmigten Untervermietung wirksam gewesen.

Fristlose Kündigung bei unbefugter Gebrauchsüberlassung der gesamten Wohnung

Nach Ansicht des Amtsgerichts setze eine Untervermietung ein gewisses Interesse des Mieters an der Aufrechterhaltung der Sachherrschaft über die Wohnung und dem Behalt der Wohnung voraus. Daran fehle es regelmäßig, wenn der Mieter Dritten den Gebrauch des Mietobjekts vollständig überlässt und kein Interesse an der Mitbenutzung besteht. Eine solche Gebrauchsüberlassung stelle ohne Weiteres einen fristlosen Kündigungsgrund dar. Etwas anderes könne im Fall einer beruflichen oder krankheitsbedingten Abwesenheit gelten.

Kein Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung der ganzen Wohnung

Der Kündigung stehe nach Auffassung des Amtsgerichts kein Anspruch des Mieters auf Zustimmung zur Untervermietung der ganzen Wohnung zu. Dies gelte auch dann, wenn der Mieter die Wohnung an Familienangehörige oder Lebenspartner überlasse. Nach § 553 BGB könne ein solcher Anspruch nur für die Überlassung eines Teils des Wohnraums bestehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/GE 2017, 422/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2017, Seite: 422
GE 2017, 422

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24452 Dokument-Nr. 24452

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24452

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung