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Amtsgericht Bergheim, Urteil vom 30.03.2015
- 27 C 168/14 -
Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis kann Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfall ausschließen
Ohne Umschreibung liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor
Lässt eine Autofahrerin ihren ausländischen Führerschein nicht umschreiben, so verfügt sie nicht über eine gültige Fahrerlaubnis. Fährt sie dennoch und verursacht einen Verkehrsunfall, so kann sie von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bergheim hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verursachte eine Autofahrerin an einer Engstelle eine Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Nachdem die Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin für den Schaden aufkam, klagte die Versicherung auf Zahlung eines Regressbetrags in Höhe von 5.000 Euro. Sie warf der Unfallverursacherin vor, ohne
Anspruch auf Ersatz der Schadensregulierung
Das Amtsgericht Bergheim entschied zu Gunsten der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ihr habe der
Vorhandensein der kroatischen Fahrerlaubnis unbeachtlich
Für unerheblich hielt das Amtsgericht das Vorhandensein der kroatischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2015
Quelle: Amtsgericht Bergheim, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21801
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