wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 24.09.2019
2 C 130/19 (28) -

Reisepreisminderung von 40 % wegen fehlenden Gepäcks während Urlaubs

Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude erst bei Minderungsquote von 50 % pro Urlaubstag

Steht dem Reisenden während des gesamten Urlaubs nicht sein Gepäck zur Verfügung, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 40 %. Ein gleichzeitiger Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude kommt aber grundsätzlich erst bei einer Minderungsquote von 50 % pro betroffenen Urlaubstag in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verbrachte ein Ehepaar im Februar 2018 für rund vierzehn Tage eine Pauschalreise in Form eines Kite-Surf-Aktivurlaubs in Kuba. Jedoch wurde nicht der Koffer der Ehefrau mit nach Kuba befördert. Bis zum Ende des Urlaubs stand ihr der Koffer nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund klagte die Ehefrau gegen die Reiseveranstalterin auf Zahlung einer Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude. Ihren Koffer erhielt sie erst Anfang April 2018.

Anspruch auf Reisepreisminderung

Das Amtsgericht Bad Homburg sprach der Klägerin den Anspruch auf Reisepreisminderung zu. Die Reise sei in erheblichem Umfang mit Mängeln behaftet gewesen, weil die Klägerin während des gesamten Urlaubs auf den Inhalt ihres Reisekoffers vollständig verzichten musste. Dies rechtfertige eine Reisepreisminderung von 40 %.

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude

Den Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude verneinte das Amtsgericht jedoch. Ein solcher sei nur gerechtfertigt, wenn eine Minderungsquote von mindestens 50 % pro betroffenen Urlaubstag erreicht ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2020
Quelle: Amtsgericht Bad Homburg, ra-online (zt/RRa 2020, 12/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Schadensersatzrecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2020, Seite: 12
RRa 2020, 12

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28606 Dokument-Nr. 28606

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28606

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung