wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 31.01.2017
3 C 775/16 -

Streifkollision bei Überholvorgang: Ortskundigen Fahrer kann erhöhtes Mitverschulden treffen

Überholen nur mit ausreichendem Seitenabstand

Kommt es bei einem Überholvorgang zu einer Streifkollision, weil sich die Fahrbahn verengt, kann der Überholdende dann eine erhöhte Mitschuld an dem Unfall tragen, wenn er als ortskundiger Fahrer von der Fahrbahnverengung wusste und den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren ereignete sich am 14. Oktober 2015 auf der Kreisstraße zwischen Schnelldorf und Reichenbach ein Verkehrsunfall zwischen einem Lkw und einem Pkw. Dabei wollte der Mann mit seinem Pkw zwei vor sich fahrende Lkw überholen. Als er den ersten Lkw überholt hatte und sich auf der Höhe des zweiten befand, verengte sich die Fahrbahn und es kam im Folgenden zu einer Streifkollision zwischen dem Lkw und dem Pkw des Mannes. Für den erlittenen Unfallsachschaden verlangte der Pkw-Fahrer Ersatz in Höhe von insgesamt 4.032,51Euro.

Unfall wäre für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen

Um den genauen Unfallhergang zu klären, hat das Gericht ein technisches Sachverständigengutachten erholt. Hierin wurde festgestellt, dass sich der Lkw während des Überholvorgangs vom rechten Fahrbahnrand nach links bewegte, so dass sich der Seitenabstand der beiden Fahrzeuge auf 0,2 m bis 0,4 m verringert hatte. Überdies konnte der Sachverständige nicht ausschließen, dass sich auch der Pkw um 10 cm bis 15 cm unmittelbar vor der Kollision nach rechts bewegt und dadurch den ohnehin geringen Seitenabstand des Lkw weiter reduziert hat. Laut Gutachter wäre der Unfall jedenfalls für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen: der Lkw hätte stets am äußersten rechten Fahrbahnrand fahren müssen, der Pkw hätte stark bremsen und nach links lenken müssen.

Gericht spricht Pkw-Fahrer nur 40 % des erlittenen Schadens zu

Das Amtsgericht Ansbach nahm deshalb an, dass beide - Lkw und Pkw - eine Mitschuld am Unfall haben und sprach dem klagenden Pkw-Fahrer nur 40 % seines erlittenen Schadens zu. Das Gericht führte aus, dass der Mann des überholenden Pkw die größere Schuld trage, da er als ortskundiger Fahrer die Verengung der Fahrbahn kannte und den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2017
Quelle: Amtsgericht Ansbach/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25026 Dokument-Nr. 25026

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25026

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung