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Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 25.06.2010
- 47 C 1171/09 -
Krankenhausaufenthalt: Mieter müssen ihre Hausschlüssel nicht bei der Klinikverwaltung abgeben - Die Aufbewahrung im Wertfach reicht aus
Mieter müssen ihre Schlüssel vor unberechtigten Dritten schützen - ihre Obhutspflicht hat aber Grenzen
Mieter sind dazu verpflichtet, ihre Haus- und Wohnungsschlüssel während eines Krankenhausaufenthalts zu sichern. Dies ist eine Obhutspflicht, die sich als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag ergibt. Wenn in dem Krankenhauszimmer ein verschließbares Wertfach verfügbar ist, so reicht die Aufbewahrung der Schlüssel darin aus. Mieter sind nicht dazu verpflichtet, ihre Schlüssel durch die Klinikverwaltung verwahren zu lassen. Dies stellte das Amtsgericht Ahrensburg in einem Fall, in dem ein Hauseigentümer einen seiner Mieter auf Schadensersatz verklagt hatte, klar.
Der Mieter war während eines Krankenhausaufenthaltes bestohlen worden. Die Diebe hatten sein in den Krankenzimmerschrank integriertes, abschließbares Wertfach aufgebrochen und u.a. seine darin aufbewahrten Hauseingangs- und Wohnungstürschlüssel gestohlen. Der Hauseigentümer ließ daraufhin das Haustürschloss sowie die Schlösser aller Wohnungstüren des Hauses auswechseln. Die Kosten verlangte er von dem Mieter ersetzt.
Aufbewahrung der Hausschlüssel in abschließbarem Wertfach ist ausreichend
Das Amtsgericht wies die Auffassung des Eigentümers, dass sein Mieter die Schlüssel bei seinem Klinikaufenthalt nicht wirksam gesichert und somit gegen seine Pflicht aus dem Mietvertrag verstoßen habe, zurück. Es treffe nicht zu, dass der Mieter seine Sicherungspflicht nur durch die Verwahrung der Schlüssel bei der Klinikverwaltung erfüllen könne.
Krankenhäuser machen es Dieben leicht - Mieter müssen Einbruchssicherheit des Wertfachs aber nicht testen
Zwar seien Krankenhäuser Orte mit einem hohen Durchlauf an Personen. Diese Umgegbung mache es potentiellen Straftätern leicht, sich fremde Sachen unerkannt anzueignen. Durch die Nutzung des zur Verfügung gestellten Wertfachs habe der Mieter aber seiner mietvertraglichen
Lebenserfahrung gebietet nicht die Abgabe der Hausschlüssel bei der Klinikverwaltung
Die Richter wiesen darauf hin, dass es nicht der Lebenserfahrung entspreche, dass Patienten ihre Haus- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Ahrensburg (vt/we)
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Jahrgang: 2010, Seite: 1750 GE 2010, 1750
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Dokument-Nr. 10934
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