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BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 11.11.2003
10 C 386/03 -

Beschädigungen der Haustür rechtfertigen nicht Anbringen einer Kameraattrappe durch Mieter

Kameraattrappe verletzt allgemeines Persönlich­keits­recht der Mitmieter

Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, eine auf den Hauseingang gerichtete Kameraattrappe anzubringen, um somit Beschädigungen der Haustür zu verhindern. Ein Mitmieter kann daher aufgrund der Verletzung seines Persönlich­keits­rechts die Entfernung der Kameraattrappe verlangen. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2003 brachten die Mieter einer Wohnung eine auf den Hauseingang gerichtete Kameraattrappe an. Zur Begründung führten sie an, dass dadurch weitere Beschädigungen der Haustür verhindert werden sollten. Die Mieter einer anderen Wohnung sahen in der Kameraattrappe eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und erhoben daher Klage auf Entfernung.

Anspruch auf Entfernung der Kameraattrappe bestand

Das Amtsgericht Aachen entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen habe nach §§ 823, 1004 BGB ein Anspruch auf Entfernung der Kameraattrappe zugestanden. Denn die Beklagten haben rechtswidrig das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger verletzt. Durch das Vorhandensein der Attrappe sei für jeden Besucher des Hauses der Eindruck entstanden, dass Filmaufnahmen angefertigt werden.

Keine Rechtfertigung zur Installation einer Überwachungsanlage

Es sei zwar richtig, so das Amtsgericht, dass die Installation einer Überwachungsanlage gerechtfertigt sein könne. So könne sie der Erlangung von Beweismitteln angesichts des begründeten Verdachts einer Straftat dienen. Ein solcher Fall habe hier hingegen nicht vorgelegen. Soweit die Beklagten die Beschädigungen der Haustür als Rechtfertigung für die Attrappe anführten, hielt das Gericht dies für unbeachtlich. Denn dies habe allenfalls dem Vermieter das Recht zur Installation einer Überwachungsanlage gegeben.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2015
Quelle: Amtsgericht Aachen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2004, Seite: 339
NZM 2004, 339

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21566 Dokument-Nr. 21566

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Kommentare (2)

 
 
Antefix schrieb am 15.09.2015

Weiterhin korrekt und einverständig dürfte allenfalls noch der letzte Satz dieser alten Urteilsdarstellung von 2003 sein - ausgenommen in dem mittelalterlichen Lichtenberg, das ähnlich fünf Jahre später erging (s. og. weitere Entscheidungen). Tatsächlich besteht aber immer noch "hirnrissige" Übernahmegefahr durch ein königlich bayerisches Amtsgericht in Hintertupfingen!

Rechtsanwaltservice schrieb am 15.09.2015

Dieses Urteil ist hirnrissig! Entweder ist nun das Persönlichkeitsrecht tangiert oder nicht - das hängt nicht davon ab, wer sie aufgehängte hat. Im Übrigen ist allenfalls das PR von lichtscheuem Gesindel oder Straftätern tangiert. Demzufolge wäre i. Ü. in UK eine massenhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts täglich gegeben - auch bei uns in Bahnhöfen und U-Bahnen. Tatsächlich ist das Ggt. der Fall: es ist ein Persönlichkeitschut!

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