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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZfIR 2005, 400

Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR),
Jahrgang: 2005, Seite: 400

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZfIR 2005, 400:

Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -

Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete

Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZfIR 2005, 400 wird teils auch als „ZfIR 05, 400“, „ZfIR 2005, S. 400“ oder „ZfIR 05, S. 400“ zitiert.