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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZUM 2018, 879

Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2018, Seite: 879

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2018, 879:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom12.07.2018
- I ZB 86/17 -

BGH: Kein Verstoß gegen Unter­lassungs­pflicht bei Veröffentlichung des zu unterlassenden Videos bei YouTube durch einen Dritten

Hat eine Rundfunkanstalt die Veröffentlichung eines Fernsehbeitrags zu unterlassen, verstößt sie nicht gegen die Unter­lassungs­pflicht, wenn ein Dritter bei YouTube den Fernsehbeitrag hoch lädt. Es besteht grundsätzlich keine Haftung für das selbständige Handeln von Dritten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZUM 2018, 879 wird teils auch als „ZUM 18, 879“, „ZUM 2018, S. 879“ oder „ZUM 18, S. 879“ zitiert.