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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZUM-RD 2013, 591

Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD),
Jahrgang: 2013, Seite: 591

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM-RD 2013, 591:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom18.06.2013
- I-20 U 145/12 -

Internet-Handelsplattform muss Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Impressumspflicht ergreifen

Der Betreiber einer Online-Handelsplattform muss zwar nicht sämtliche Angebote darauf überprüfen, ob die Impressumspflicht nach § 5 TMG eingehalten wird. Jedoch muss er Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Impressumspflicht sicherzustellen. Dies kann durch entsprechende Belehrungen in den Nutzungsbedingungen oder durch Einfügung eines entsprechenden Felds in der Angebotsmaske erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZUM-RD 2013, 591 wird teils auch als „ZUM-RD 13, 591“, „ZUM-RD 2013, S. 591“ oder „ZUM-RD 13, S. 591“ zitiert.




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