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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM-RD 2010, 95
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD),
Jahrgang: 2010, Seite: 95
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM-RD 2010, 95:
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom18.08.2009
- 57 C 14613/08 -
Vorlage von Negativen kann als Nachweis der Urheberschaft für ein Foto dienen
Kann ein Starfotograf die Negative zu einem Fotoshooting vorlegen, so spricht dies dafür, dass er auch der Fotograf der Bilder ist. Wird ein Bild des Shootings unberechtigt genutzt, so steht dem Fotografen ein Anspruch auf Schadenersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM-RD 2010, 95 wird teils auch als „ZUM-RD 10, 95“, „ZUM-RD 2010, S. 95“ oder „ZUM-RD 10, S. 95“ zitiert.