wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZMR 2014, 333

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2014, Seite: 333

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2014, 333:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom17.05.2013
- 5 U 173/10 -

Konkludentes Zustandekommen eines Maklervertrags durch Führen von Ver­handlungs­gesprächen

Ein Maklervertrag kommt nicht ausschließlich durch eine schriftliche Vereinbarung zustande. Er kann vielmehr auch konkludent, etwa durch Führen von Ver­handlungs­gesprächen, zustande kommen. Zudem hat der Makler auch dann einen Anspruch auf Maklerprovision, wenn der Kaufvertrag zwar nicht der Maklerkunde, aber ein mit ihm wirtschaftlich verbundener Dritte abschließt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ZMR 2014, 333 wird teils auch als „ZMR 14, 333“, „ZMR 2014, S. 333“ oder „ZMR 14, S. 333“ zitiert.