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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2011, 373
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 373
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2011, 373:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 148/10 -
BGH: 12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebskostenpauschalen
Die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gilt unabhängig davon, ob Vorauszahlungen auf die Betriebskosten oder eine Nebenkostenpauschale vereinbart sind. Daher setzt der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB nicht voraus, dass Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2011, 373 wird teils auch als „ZMR 11, 373“, „ZMR 2011, S. 373“ oder „ZMR 11, S. 373“ zitiert.