Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2011, 371
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 371
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2011, 371:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.12.2010
- VIII ZR 113/10 -
BGH: Keine Mietminderung möglich, wenn Stromversorger wegen Zahlungsrückstands des Mieters den Strom abstellt
Ein Mieter darf die Miete nicht mindern, wenn der Stromversorger wegen Zahlungsrückstands des Mieters den Strom abstellt. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar. Die Richter gaben damit der Klage eines Vermieters auf Zahlung rückständiger Mieten in letzter Instanz statt. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.12.2010
- VIII ZR 210/10 -
Mietwohnung: Kein Kündigungsrecht der GmbH & Co. KG wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter
Der Bundesgerichtshof grenzt den Kreis der von einer Eigenbedarfskündigung begünstigten Personen ein. Die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft können den Wohnraummietvertrag über eine im Eigentum der Gesellschaft stehende Mietwohnung nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof, der das Urteil damit begründete, dass der klagenden GmbH & Co. KG ein Eigenbedarf ihrer Gesellschafter nicht zugerechnet werden könne. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle ZMR 2011, 371 wird teils auch als „ZMR 11, 371“, „ZMR 2011, S. 371“ oder „ZMR 11, S. 371“ zitiert.