wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZMR 2011, 371

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 371

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2011, 371:

Bundesgerichtshof, Urteil vom15.12.2010
- VIII ZR 113/10 -

BGH: Keine Mietminderung möglich, wenn Stromversorger wegen Zahlungsrückstands des Mieters den Strom abstellt

Ein Mieter darf die Miete nicht mindern, wenn der Stromversorger wegen Zahlungsrückstands des Mieters den Strom abstellt. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar. Die Richter gaben damit der Klage eines Vermieters auf Zahlung rückständiger Mieten in letzter Instanz statt. Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom15.12.2010
- VIII ZR 210/10 -

Mietwohnung: Kein Kündigungsrecht der GmbH & Co. KG wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter

Der Bundesgerichtshof grenzt den Kreis der von einer Eigenbedarfskündigung begünstigten Personen ein. Die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft können den Wohnraummietvertrag über eine im Eigentum der Gesellschaft stehende Mietwohnung nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof, der das Urteil damit begründete, dass der klagenden GmbH & Co. KG ein Eigenbedarf ihrer Gesellschafter nicht zugerechnet werden könne. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ZMR 2011, 371 wird teils auch als „ZMR 11, 371“, „ZMR 2011, S. 371“ oder „ZMR 11, S. 371“ zitiert.