Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2011, 275
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 275
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2011, 275:
Bundesgerichtshof, Urteil vom03.11.2010
- VIII ZR 330/09 -
BGH: Miete darf erst nach vorheriger Mangelanzeige beim Vermieter gemindert werden - Zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Wenn eine Wohnung einen Mangel aufweist, kann der Mieter sein Zurückbehaltungsrecht (bzw. eine Mietminderung) erst dann geltend machen, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2011, 275 wird teils auch als „ZMR 11, 275“, „ZMR 2011, S. 275“ oder „ZMR 11, S. 275“ zitiert.