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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2009, 285
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2009, Seite: 285
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2009, 285:
Landgericht Berlin, Urteil vom27.03.2008
- 62 S 412/07 -
Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen: Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Zeitraum von acht Monaten zwischen Abmahnung und Kündigung
Zahlt ein Mieter ständig seine Miete unpünktlich, so kann der Vermieter nach erfolgter Abmahnung das Mietverhältnis ordentlich kündigen. Auf die Dauer der Terminsüberschreitung kommt es dabei nicht an. Lässt der Vermieter jedoch zwischen der letzten Abmahnung und der Kündigung ein Zeitraum von acht Monaten verstreichen, so ist die Kündigung unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2009, 285 wird teils auch als „ZMR 09, 285“, „ZMR 2009, S. 285“ oder „ZMR 09, S. 285“ zitiert.