Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2006, 195
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2006, Seite: 195
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2006, 195:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.11.2005
- VIII ZR 5/05 -
Mieter darf Parabolantenne bei überwiegendem Informationsinteresse aufstellen
Besteht für die Anbringung einer Parabolantenne ein überwiegendes Informationsinteresse (Art. 5 GG) des Mieters, so tritt das Eigentumsrecht des Vermieters aus Art. 14 GG zurück. Der Vermieter hat dann keinen Anspruch auf Beseitigung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2006, 195 wird teils auch als „ZMR 06, 195“, „ZMR 2006, S. 195“ oder „ZMR 06, S. 195“ zitiert.