wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZMR 2005, 439

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2005, Seite: 439

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2005, 439:

Bundesgerichtshof, Urteil vom09.03.2005
- VIII ZR 57/04 -

BGH zur Rückforderung von Betriebs­kosten­vorauszahlungen nach Beendigung des Mietverhältnisses

Der Vermieter muss innerhalb der Frist von (grundsätzlich) längstens einem Jahr die Betriebskosten abrechnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Rechnet er nicht innerhalb angemessener Frist ab, so kann der frühere Mieter die Rückzahlung der gesamten Betriebs­kosten­vorauszahlungen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ZMR 2005, 439 wird teils auch als „ZMR 05, 439“, „ZMR 2005, S. 439“ oder „ZMR 05, S. 439“ zitiert.




Werbung