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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZMR 2004, 430

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2004, Seite: 430

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2004, 430:

Bundesgerichtshof, Urteil vom07.04.2004
- VIII ZR 167/03 -

Vermieter kann Kosten für Dachrinnenreinigung bei regelmäßig notwendiger Reinigung als sonstige Betriebskosten auf Mieter umlegen

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Damit eine Umlage dieser Kosten auf die Mieter möglich ist, müssen die Betriebskosten im Mietvertrag genau benannt werden und dürfen nicht "einfach so" über die Betriebskosten­abrechnung vom Mieter eingefordert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZMR 2004, 430 wird teils auch als „ZMR 04, 430“, „ZMR 2004, S. 430“ oder „ZMR 04, S. 430“ zitiert.




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