Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2000, 256
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2000, Seite: 256
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2000, 256:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom23.12.1999
- 3 W 198/99 -
Aufstellen einer beweglichen Wäschespinne stellt keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar
Das Aufstellen einer nicht festen und dauerhaften Wäschespinne im Gemeinschaftsgarten durch einen Wohnungseigentümer stellt keine bauliche Veränderung dar. Die anderen Wohnungseigentümer können daher nicht die Beseitigung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2000, 256 wird teils auch als „ZMR 00, 256“, „ZMR 2000, S. 256“ oder „ZMR 00, S. 256“ zitiert.