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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZIP 2017, 423
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP),
Jahrgang: 2017, Seite: 423
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZIP 2017, 423:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom11.01.2017
- I-3 Wx 81/16 -
Keine Irreführung bei Verwendung des Namens des längst verstorbenen Firmengründers als Firmennamen
Soll der Name des seit Jahren verstorbenen Firmengründers als Firmenname verwendet werden, liegt kein Verstoß gegen das Irreführungsverbot aus § 18 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) vor. Eine Irreführung liegt schon dann nicht vor, wenn der Verstorbene unbekannt ist und einen Bezug zur Firma hat. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZIP 2017, 423 wird teils auch als „ZIP 17, 423“, „ZIP 2017, S. 423“ oder „ZIP 17, S. 423“ zitiert.