wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZIP 2008, 273

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP),
Jahrgang: 2008, Seite: 273

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZIP 2008, 273:

Bundesgerichtshof, Urteil vom08.11.2007
- VII ZR 183/05 -

BGH: Keine Mängelhaftung des Auftragnehmers wegen unzureichender Vorleistungen eines Dritten bei Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflichten

Ist ein Werk aufgrund unzureichender Vorleistungen eines Dritten mangelhaft, so haftet dafür der Auftragnehmer nicht, wenn er auf die Bedenken hingewiesen hat, die ihm bei der gebotenen Prüfung gegen die Geeignetheit der Vorleistung des Dritten gekommen sind oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte kommen müssen. Jedoch begründet allein die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ZIP 2008, 273 wird teils auch als „ZIP 08, 273“, „ZIP 2008, S. 273“ oder „ZIP 08, S. 273“ zitiert.