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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZIP 2008, 1120

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP),
Jahrgang: 2008, Seite: 1120

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZIP 2008, 1120:

Bundesgerichtshof, Urteil vom16.04.2008
- VIII ZR 230/07 -

Keine Haftung eines angestellten Anwalts nach den Grundsätzen der Scheinsozietät für Forderungen, die nicht die anwaltstypische Berufstätigkeit betreffen

Die Rechtsfigur der Scheinsozietät dient allein dazu, im Interesse der Mandantschaft um deren Vertrauensschutzes willen auf den erweckten Anschein abzustellen. Die Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät setzt damit eine anwaltstypische Tätigkeit voraus. Der Kauf einer PC-Anlage und ein damit verbundener Reparaturauftrag stellen jedoch, auch wenn sie für ein Anwaltsbüro erfolgen, keine solchen Tätigkeiten dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZIP 2008, 1120 wird teils auch als „ZIP 08, 1120“, „ZIP 2008, S. 1120“ oder „ZIP 08, S. 1120“ zitiert.




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