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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZEV 2014, 199
Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV),
Jahrgang: 2014, Seite: 199
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZEV 2014, 199:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom12.02.2014
- XII ZB 592/12 -
BGH: Ausschlagung einer Erbschaft durch Vormund des minderjährigen Kinds bedarf grundsätzlich keiner Bestellung eines Ergänzungspflegers
Beantragt der Vormund eines minderjährigen Kindes vom Familiengericht die Genehmigung zur Erbausschlagung, so bedarf es zur Entgegennahme des Genehmigungsbeschlusses nur dann eines Ergänzungspflegers, wenn ein Interessenskonflikt zwischen Vormund und dem minderjährigen Kind besteht (vgl. § 1796 Abs. 2 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZEV 2014, 199 wird teils auch als „ZEV 14, 199“, „ZEV 2014, S. 199“ oder „ZEV 14, S. 199“ zitiert.