Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZEV 2010, 572
Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV),
Jahrgang: 2010, Seite: 572
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZEV 2010, 572:
Oberlandesgericht München, Beschluss vom22.04.2010
- 31 Wx 11/10, 31 Wx 011/10 -
Vorhandensein eines nicht auffindbaren Testaments kann durch Zeugen oder andere Beweismittel nachgewiesen werden
Kann ein Testament nicht mehr aufgefunden werden, so kann dessen Vorhandensein auch durch Zeugen oder andere zulässige Beweismittel nachgewiesen werden. Für den Nachweis gelten jedoch hohe Anforderungen. Angaben des Erblassers über angeblich errichtete Testamente genügen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZEV 2010, 572 wird teils auch als „ZEV 10, 572“, „ZEV 2010, S. 572“ oder „ZEV 10, S. 572“ zitiert.