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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2013, 460

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2013, Seite: 460

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2013, 460:

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom21.02.2013
- 2 Sa 386/12 -

Posting bei Facebook: Pflicht zur arbeits­vertraglichen Verschwiegenheit besteht nur bei berechtigtem Interesse an Geheimhaltung

Eine Regelung im Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer über betriebsinterne Vorgänge zu schweigen hat, ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung hat. Zudem ist das Recht zur freien Meinungsäußerung zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeitsgerichts Mainz hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZD 2013, 460 wird teils auch als „ZD 13, 460“, „ZD 2013, S. 460“ oder „ZD 13, S. 460“ zitiert.




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