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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2021, 365
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2021, Seite: 365
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2021, 365:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom27.04.2021
- VIII ZB 44/20 -
BGH: Kein Anlass für Duldungsklage wegen fehlender Abgabe einer Duldungserklärung ohne erneute Fristsetzung
Gibt ein Wohnungsmieter nicht innerhalb der gesetzten Frist eine Duldungserklärung bezüglich angekündigter Baumaßnahmen ab, so ist eine Duldungsklage nur veranlasst, wenn dem Mieter erneut eine Frist zur Abgabe der Duldungserklärung gesetzt wird. Für eine verfrühte Duldungsklage muss der Vermieter die Kosten tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2021, 365 wird teils auch als „WuM 21, 365“, „WuM 2021, S. 365“ oder „WuM 21, S. 365“ zitiert.