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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2020, 641
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2020, Seite: 641
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2020, 641:
Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom14.02.2020
- 32 C 1562/19 -
Recht zur Mietminderung bei undichter Duschkabine und Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer
Ist eine Duschkabine undicht, so dass erhebliche Wassermengen austreten, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 % der Bruttomiete. Die Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer in der Größe von zwei DIN A4-Seiten mit herausbröckelndem Putz rechtfertigt eine Mietminderung von 5 % der Bruttomiete. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2020, 641 wird teils auch als „WuM 20, 641“, „WuM 2020, S. 641“ oder „WuM 20, S. 641“ zitiert.