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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2020, 374

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2020, Seite: 374

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2020, 374:

Bundesgerichtshof, Urteil vom24.01.2020
- V ZR 110/19 -

BGH: Neubestellung eines WEG-Verwalters auf Eigentümer­versammlung erfordert vorherige Information der Wohnungseigentümer über Angebote von Mitbewerbern innerhalb der Einladungsfrist

Soll auf einer Eigentümer­versammlung über die Neubestellung eines Verwalters abgestimmt werden, so müssen die Wohnungseigentümer zuvor Informationen innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG über andere Angebote von Mitbewerbern erhalten. Dazu genügt die Mitteilung der Eckdaten der Angebote. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2020, 374 wird teils auch als „WuM 20, 374“, „WuM 2020, S. 374“ oder „WuM 20, S. 374“ zitiert.




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