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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2020, 163

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2020, Seite: 163

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2020, 163:

Landgericht Berlin, Urteil vom18.12.2019
- 65 S 101/19 -

Zeitlich befristete Anmietung einer Wohnung zwecks Verfassung der Promotion nicht vergleichbar mit Anmietung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung

Die Anmietung einer Wohnung für die Dauer von sieben Monaten, um in der Zeit die Promotion zu schreiben, ist nicht vergleichbar mit der Anmietung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung. Es handelt sich nicht um Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, der nur zum vorübergehenden Gebrauch angemietet wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom07.01.2020
- 67 S 249/19 -

Unwirksame Eigen­bedarfs­kündigung bei Nutzung der Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung"

Eine Eigen­bedarfs­kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unwirksam, wenn sie als Grund zum Nutzungswunsch lediglich angibt, dass die Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung" benötigt werde. Vielmehr muss angegeben werden, für welche Dauer und in welcher Intensität die Wohnnutzung beabsichtigt ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2020, 163 wird teils auch als „WuM 20, 163“, „WuM 2020, S. 163“ oder „WuM 20, S. 163“ zitiert.