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Mittwoch, 17. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2020, 151

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2020, Seite: 151

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2020, 151:

Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom22.08.2019
- 201 C 229/19 -

Mieter kann Betriebs­kosten­ab­rechnung bei Bestreiten der Leistungserbringung auch ohne Belegeinsicht reklamieren

Bestreitet ein Mieter, dass umgelegte Leistungen erbracht wurden, so kann er die Betriebs­kosten­ab­rechnung auch ohne vorherige Belegeinsicht reklamieren. Nebenkosten können nur umgelegt werden, wenn die Leistungen erbracht wurden. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2020, 151 wird teils auch als „WuM 20, 151“, „WuM 2020, S. 151“ oder „WuM 20, S. 151“ zitiert.




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