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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2019, 574

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 574

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 574:

Bundesgerichtshof, Urteil vom21.08.2019
- VIII ZR 263/17 -

BGH: Pflichtverletzung des Mieters wegen Abreißens einer Tapete ohne anschließende Neutapezierung

Es stellt eine Pflichtverletzung des Mieters dar, wenn er eine Tapete abreist ohne anschließend eine Neutapezierung vorzunehmen. Dem Vermieter steht in diesem Fall aber kein Schadens­ersatz­anspruch nach § 280 Abs. 1 BGB zu, wenn die abgerissene Tapete sehr alt und verschlissen war. Die Darlegungs- und Beweislast zum Zustand und Alter der Tapete trägt der Vermieter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2019, 574 wird teils auch als „WuM 19, 574“, „WuM 2019, S. 574“ oder „WuM 19, S. 574“ zitiert.




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