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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2019, 53
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 53
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 53:
Amtsgericht Rheine, Urteil vom16.05.2019
- 10 C 234/18 -
Einmaliger Zahlungsverzug nach 14 Jahren Mietdauer rechtfertigt bei sofortigem Ausgleich der Mietrückstände keine ordentliche Kündigung
Kommt es nach 14 Jahren beanstandungsfreier Mietdauer zu einem Zahlungsverzug, so ist der Vermieter nicht zu einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter die Mietrückstände sofort nach Erhalt der Kündigung ausgleicht. Hält der Vermieter dennoch an der Kündigung fest, verhält er sich treuwidrig. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2019, 53 wird teils auch als „WuM 19, 53“, „WuM 2019, S. 53“ oder „WuM 19, S. 53“ zitiert.