wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2019, 433

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 433

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 433:

Landgericht Stuttgart, Urteil vom30.01.2019
- 4 S 233/18 -

Vermieter kann sich bei vorangegangenen eigenen fristlosen Kündigungen nicht auf Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Mieters berufen

Ein Vermieter kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer vom Mieter ausgesprochenen fristlosen Kündigung berufen, wenn der Vermieter selbst bereits zwei fristlose Kündigungen ausgesprochen hat und deswegen einen Räumungsprozess gegen den Mieter führt. Der Vermieter würde sich widersprüchlich verhalten, was den Einwand des Rechtsmissbrauchs begründet. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 2019, 433 wird teils auch als „WuM 19, 433“, „WuM 2019, S. 433“ oder „WuM 19, S. 433“ zitiert.