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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2019, 23
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 23
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 23:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.12.2018
- VIII ZR 17/18 -
BGH: Vermieter muss vorhandenen Telefonanschluss instand halten
Ist eine Mietwohnung mit einer sichtbaren Telefonanschlussdose ausgestattet, so hat der Vermieter eine Instandhaltungspflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Telefonleitung vom Hausanschluss bis zur Wohnung des Mieters. Es ist nicht Aufgabe des Mieters, eine defekte Telefonleitung zu reparieren. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2019, 23 wird teils auch als „WuM 19, 23“, „WuM 2019, S. 23“ oder „WuM 19, S. 23“ zitiert.