Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2019, 141
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 141
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 141:
Bundesgerichtshof, Urteil vom19.12.2018
- XII ZR 5/18 -
BGH: Anspruch auf Unterlassen eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während Dauer der zweckwidrigen Nutzung nicht
Nutzt die Mieterin von Gewerberäumen entgegen des Mietvertrags die Räume als Wohnung, so kann der Vermieter jederzeit nach einer erfolglosen Abmahnung auf Unterlassung klagen. Der Anspruch des Vermieters auf Unterlassen eines vertragswidrigen Gebrauchs gemäß § 541 BGB verjährt während der Dauer der zweckwidrigen Nutzung nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2019, 141 wird teils auch als „WuM 19, 141“, „WuM 2019, S. 141“ oder „WuM 19, S. 141“ zitiert.