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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2018, 87

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2018, Seite: 87

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2018, 87:

Amtsgericht Melsungen, Urteil vom07.12.2017
- 4 C 325/17 (70) -

Fristlose Kündigung eines Mieters mit geistiger Behinderung aufgrund massiven Einschlagens einer Wohnungseingangstür mit Holzhammer

Beschädigt ein Mieter mit einer geistigen Behinderung die Wohnungseingangstür eines Mitmieters mit einem Holzhammer so sehr, dass sie ausgetauscht werden muss, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB ohne vorherige Abmahnung. Dass die Nachbarschaft ebenfalls sozial auffällig ist, rückt die Beschädigung nicht in ein milderes Licht. Dies hat das Amtsgericht Melsungen entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2018, 87 wird teils auch als „WuM 18, 87“, „WuM 2018, S. 87“ oder „WuM 18, S. 87“ zitiert.