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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2018, 384
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2018, Seite: 384
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2018, 384:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.03.2018
- V ZR 276/16 -
Miteigentümer haben keinen Anspruch auf verbesserten Trittschall nach Badsanierung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer, die bei der Sanierung ihres Bades den Boden unter Entfernung des Estrichs erneuern, nicht für verbesserte Trittschalwerte sorgen müssen. Für den für Schallschutz bleiben unverändert die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards maßgeblich. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2018, 384 wird teils auch als „WuM 18, 384“, „WuM 2018, S. 384“ oder „WuM 18, S. 384“ zitiert.