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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2018, 349

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2018, Seite: 349

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2018, 349:

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom10.04.2018
- 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14 -

Vorschriften zur Einheitsbewertung für Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den "alten" Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sind. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Haupt­feststellungs­zeit­punkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleich­behandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Der Gesetzgeber hat spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2018, 349 wird teils auch als „WuM 18, 349“, „WuM 2018, S. 349“ oder „WuM 18, S. 349“ zitiert.




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