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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2018, 201

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2018, Seite: 201

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2018, 201:

Landgericht Konstanz, Urteil vom08.12.2017
- A 11 S 83/17 -

Fristlose Kündigung eines psychisch kranken Mieters aufgrund verweigerten Zutritts zwecks Überprüfung des Rauchwarnmelders

Verweigert ein Wohnungsmieter den Zutritt zur Wohnung zwecks Überprüfung und Wartung des Rauchwarnmelders, so rechtfertigt die damit einhergehende Gefährdung des Wohnhauses und der Mitmieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter psychisch krank ist und somit schuldlos handelt. Dies hat das Landgericht Konstanz entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2018, 201 wird teils auch als „WuM 18, 201“, „WuM 2018, S. 201“ oder „WuM 18, S. 201“ zitiert.




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