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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2017, 648

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 648

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 648:

Amtsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom27.10.2016
- 205 C 5/16 -

Fristlose Kündigung eines an einer endogenen Psychose leidenden Mieters setzt vorherige Abmahnung voraus

Die fristlose Kündigung eines an einer endogenen Psychose leidenden Wohnungsmieters setzt eine vorherige Abmahnung voraus. Denn eine Änderung seines Verhaltens ist trotz der psychischen Erkrankung nicht offensichtlich erfolglos im Sinne von § 543 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2017, 648 wird teils auch als „WuM 17, 648“, „WuM 2017, S. 648“ oder „WuM 17, S. 648“ zitiert.