Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 605
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 605
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 605:
Amtsgericht Köln, Urteil vom27.01.2016
- 222 C 359/15 -
Unzulässige Kündigung bei Stromentnahme des Mieters aus frei zugänglicher Steckdose im Keller zum Betrieb einer Lampe oder eines Staubsaugers
Nutzt ein Wohnungsmieter eine frei zugängliche Steckdose im Keller, um eine Lampe oder einen Staubsauger zu betreiben, rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags wegen illegaler Stromentnahme. Ohnehin ist eine Kündigung wegen eines geringfügigen Stromdiebstahls ohne vorherige Abmahnung unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 605 wird teils auch als „WuM 17, 605“, „WuM 2017, S. 605“ oder „WuM 17, S. 605“ zitiert.