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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2017, 487

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 487

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 487:

Bundesgerichtshof, Urteil vom13.01.2017
- V ZR 138/16 -

BGH: Für Wohnungseigentümer als Mehr­heits­gesell­schafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft besteht Stimmrechtsverbot bei Beschluss über Rechtsgeschäft mit der Gesellschaft

Soll im Rahmen einer Eigen­tümer­versamm­lung ein Beschluss über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen Gesellschaft entschieden werden, besteht für den Wohnungseigentümer, der Mehr­heits­gesell­schafter und Geschäftsführer der Gesellschaft ist, in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 des Wohn­eigen­tums­gesetzes (WEG) ein Stimmrechtsverbot. Denn es besteht die Gefahr eines Interes­sens­konflikts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2017, 487 wird teils auch als „WuM 17, 487“, „WuM 2017, S. 487“ oder „WuM 17, S. 487“ zitiert.



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