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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2017, 454

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 454

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 454:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom30.05.2017
- VIII ZR 199/16 -

BGH: Sonderkündigung des Mieters wegen angekündigter umfangreicher Moder­nisierungs­arbeiten kann bei Vortäuschen der Modernisierungsarbeiten Schadens­ersatz­anspruch begründen

Täuscht ein Vermieter vor, umfangreiche Moder­nisierungs­arbeiten durchführen zu wollen, um den Mieter zur Ausübung seines Sonder­kündigungs­rechts zu bewegen, kann dem Mieter ein Schadens­ersatz­anspruch nach § 280 Abs. 1 BGB zustehen, wenn er tatsächlich kündigt. Werden zwar nur ein Teil der Arbeiten ausgeführt, ist auf dem Grundstück aber Baumaterial gelagert und kam es aufgrund der Witterung und von Personalengpässen zu einem Baustopp, spricht dies gegen eine Täuschung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2017, 454 wird teils auch als „WuM 17, 454“, „WuM 2017, S. 454“ oder „WuM 17, S. 454“ zitiert.




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