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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2017, 349

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 349

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 349:

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom08.11.2016
- 25 C 974/16 -

Verweigerte Teilnahme eines Mieters an Gesprächsrunden zur Konfliktlösung unter Mieterschaft rechtfertigt dessen ordentliche Kündigung

Weigert sich ein Wohnungsmieter an Gesprächsrunden teilzunehmen, um die Streitigkeiten mit anderen Mietern zu entspannen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten nicht unerheblich. Der Vermieter ist daher zur ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2017, 349 wird teils auch als „WuM 17, 349“, „WuM 2017, S. 349“ oder „WuM 17, S. 349“ zitiert.